Maskenpflicht - Nahverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die Bundesnotbremse im Landkreis Alzey-Worms seit heute nicht mehr gilt, entfällt damit auch die FFP 2 Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und bei der Schülerbeförderung.

Gemäß den Bestimmungen der 20. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 11.05.2021 ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Alexander Schray (Kreisverwaltung Alzey-Worms)

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