Start der Testungen und Kontrolle der Masernimmunität

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in der kommenden Woche starten wir mit den Testungen. Da uns bisher nur ein Teillieferung erreicht hat, können sich die Kinder in den beiden kommenden Wochen jeweils nur einmal selbst testen, vorausgesetzt uns liegt eine Einverständniserklärung vor. Wir Lehrkräfte werden sie dabei nur anleiten und beaufsichtigen. Ob die Testungen in den Klassensälen oder in einem anderen Raum stattfinden, hängt von der Anzahl der sich testenden Schülerinnen und Schülern ab. Vermeintlich positive Testergebnisse werden wir entsprechend pädagogisch aufarbeiten. Angehängt finden Sie das Schreiben mit weiteren Handlungsvorgaben, das in einem solchen Fall Ihrem Kind ausgehändigt wird.

Darüber hinaus müssen laut Masernschutzgesetz alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die auf der „folgenden Seite“  aufgelistet sind. Bitte geben Sie Ihrem Kind/ Ihren Kindern in den nächsten Wochen den Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung mit. Die Klassenleitungen sind hierfür Ihre Ansprechpartner*innen. Sollten Sie den Nachweis nicht fristgerecht vorlegen, muss die Schulleitung Ihr Kind/ Ihre Kinder ab dem 01. August 2021 u. a. mit Namen und Adresse dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Dieses fordert sie dann auf, den Nachweis zu erbringen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, kann es ein Bußgeld verhängen. Ein Ausschluss vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Kinder im Masernschutzgesetz nicht vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.masernschutz.de).

Viele Grüße und bleiben Sie gesund
das Schulleitungsteam der OHS

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.